Wichtige Information für alle Hundehalter!

Versicherungsnachweis_für_Hundehalter

Gemäß der Novelle sind alle Hundehalter nun verpflichtet, einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorzulegen. Diese Versicherung muss eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,- pro Hund für Personen- und Sachschäden gewährleisten.

Für Hundehalter, die ihre Tiere bereits vor dem 1. Juni 2023 in ihrem Besitz hatten, gilt eine Vorlagefrist bis zum 1. Juni 2025. Der Nachweis sollte die genaue Versicherungssumme (mindestens € 725.000,- pro Hund), die Polizzennummer und das Ausstellungsdatum enthalten.

Wir bitten, die Meldung entweder per Post, per E-Mail oder in den Gemeindebriefkasten zu übermitteln. Ihre Kooperation und Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit werden sehr geschätzt. Wir danken Ihnen im Voraus für die Einhaltung der neuen Bestimmungen.

Versicherungsnachweis_für_alle_Hundehalter (4,98 MB) - .PDF