Gemeindeförderung Kindergartenkinder

 

Die Gemeinde Moosbrunn bietet ab sofort nachstehende Förderungen für Eltern mit Kindern im nicht schulpflichtigen Alter an:

Die Gemeinde Moosbrunn übernimmt bei einer bestehenden Auslastung aller Gruppen des örtlichen Landeskindergartens bei Kinder ab einem Alter von
2 1/2 Jahren die Kosten für die Unterbringung bei einer Moosbrunner Tagesmutter bzw. gleichwertigen Betreuungseinrichtung abzüglich eines Kostenanteiles in der Höhe eines analog zu zahlenden Kindergartenbeitrages.

Sollte eine Unterbringung bei einer Moosbrunner Tagesmutter nicht möglich sein oder andere berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen, ist auch eine Förderung bei einer Unterbringung außerhalb der Gemeinde Moosbrunn möglich. In diesem Fall wird ein Betrag analog der Förderhöhe im Zuge der Betreuung eines Kindes bei einer Tagesmutter gewährt.

Die Verrechnung erfolgt über die Gemeinde.

Die Gewährung der angeführten Förderung durch die Gemeinde Moosbrunn erfolgt nur bei Kindern die einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz in Moosbrunn haben und bei Berufstätigkeit aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteile.

Der Schul- und Kindergartenausschuss wird mit der Förderungswürdigkeit der Antragsteller betraut.

Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.