Gemeindeförderung erneuerbarer Energie

Richtlinien der Gemeinde Moosbrunn zur Förderung von treibhausreduzierenden Maßnahmen

(lt. GR-Beschluss vom 21.06.2023)

  • Gefördert wird die Errichtung einer Photovoltaikanlage für Privatpersonen.
  • Die Förderhöhe beträgt € 35,00 je kWp Leistung der Photovoltaikanlage.
  • Es werden maximal 10 kWp Leistung für einen Zählerpunkt gefördert.
  • Reparaturen oder Ersatzanschaffungen werden nicht gefördert.
  • Dem formlosen Förderansuchen ist die Kopie der bezahlten Rechnung, auf welcher die Leistung in kWp angeführt ist, beizulegen.
  • Die Förderung gilt ab dem 01.07.2023.
  • Sonderfälle können durch den Gemeindevorstand individuell entschieden werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Förderung.


Die „Richtlinien der Gemeinde Moosbrunn zur Förderung von treibhausreduzierenden Maßnahmen“ (Gemeinderatsbeschluss vom 17.09.2012) wird mit Wirkung 30. Juni 2023 aufgehoben.