Hundeabgabe

1. Für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund

2. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz

jährlich € 240,- pro Hund

3. für alle übrigen Hunde:

für den ersten Hund: € 40,--
für den zweiten Hund: € 60,--
für jeden weiteren Hund: € 85,--

Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Gültig ab: 1.1.2024